Am 1. Januar 1940 trat das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« in Österreich in Kraft. Für Kärnten wird von einer Mindestanzahl von 568 Sterilisationen ausgegangen.
Vom Hauptamt II der Kanzlei des Führers Adolf Hitler wurde in der Tiergartenstraße 4 in Berlin eine spezielle Dienststelle eingerichtet, die nach einem Erlass Adolf Hitlers ab 1939 die Tötung psychisch kranker Menschen organisierte (Aktion T4). Mindestens 739 Menschen wurden von Klagenfurt aus in die Tötungsanstalt Hartheim geschickt.
Von 1942 bis 1945 starben im Rahmen der „wilden Euthanasie“ 700 bis 900 Menschen an den direkten und indirekten Folgen von Vergiftungen. Rund tausend Krankenakte des historischen Archives der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie ermöglichen einen Einblick in das Schicksal jener Menschen, die der menschenverachtendsten Behandlung in der bisherigen Medizingeschichte zum Opfer gefallen sind.
Historische Abrisse der Geschehnisse, die Ergebnisse der Beforschung des historischen Archivs, Einblicke in die Angehörigenarbeit, die Rolle der Berufsgruppe Pflegepersonal und weitere regionalhistorische Forschungsthemen finden sich nun als Kapitel im vorliegenden Buch.
Denn die menschenverachtenden Ereignisse während des Nationalsozialismus dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Immer wieder ist Erinnerungs- und Trauerarbeit nötig, um zu wachen und zu warnen im Sinne eines Nie-Mehr-Wieder.
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